Kreditbeantragung: Informieren Sie sich gut!

Wer einen Kredit beantragt, muss regelmäßig Angaben über seine Person und seine wirtschaftliche Situation machen: Die Bank als Kreditgeberin muss in die Lage versetzt werden, Identität und Wohnort des zukünftigen Kreditschuldners zu überprüfen und zu kennen – so wird regelmäßig gefordert, dass der Beantragende volljährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Darüber hinaus sollte er über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Um diese grundlegenden Voraussetzungen des Kreditgeschäftes nachvollziehen zu können, macht es Sinn, einen Blick auf die grundlegenden rechtlichen Regelungen zu werfen.

Der Darlehensvertrag – Sicherheit für alle Beteiligten
Wenn ein Kredit ausgezahlt wird, ist ein Darlehensvertrag zwischen der Bank als Darlehensgeberin und dem Beantragenden als Darlehensschuldner zustande gekommen. Das ist ein gegenseitiger Vertrag: Jeder Vertragspartner ist demnach zu einer Leistung verpflichtet: Die Bank reicht den Darlehensbetrag aus und die Gegenseite verpflichtet sich, diesen Betrag in festgelegten Teilbeträgen (zuzüglich der vereinbarten Zinsen) zurück zu zahlen – den monatlichen Raten. Während der Darlehensschuldner sozusagen “alles auf einmal” erhält, muss die Bank warten – und das oft viele Jahre: Und in diesen vielen Jahren kann viel geschehen, die wirtschaftliche Lage des Schuldners kann sich verschlechtern – bis dahin, dass ihm die Rückzahlung unmöglich wird. Dieses Risiko versucht die Bank zu minimieren.

Der Prüfungsprozess der Bank als Geldgeberin
Aus diesem Grund prüft die Bank als Geldgeberin sehr genau, ob und inwieweit der Darlehensschuldner zur Zeit der Beantragung des Darlehens – und auch für die Zukunft – wirtschaftlich leistungsfähig sein wird. Dafür wir zunächst der Nachweis eines eigenen, regelmäßigen Einkommens gefordert. Dabei sollte der Darlehensschuldner wenigstens sechs Monate bei einem Arbeitgeber tätig sein und die entsprechenden Einkommensnachweise beibringen können, bei selbstständig Tätigen werden entsprechende Nachweise gefordert. Weiterhin muss angegeben werden, ob weitere Verbindlichkeiten – andere Darlehensverträge, Unterhaltsverpflichtungen und anderes – bestehen. Die Bank prüft dann anhand zusätzlicher eigener Kriterien, ob und wieweit der gewünschte Darlehensbetrag, die entsprechenden Raten und die wirtschaftliche Situation des Beantragenden in einem positiven Verhältnis stehen: Schlicht gesprochen, dürfen die Raten dem zukünftigen Darlehensschuldner “nicht über den Kopf wachsen” und er muss in der Lage bleiben, alle seine üblichen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Ein Darlehen ohne eigenes Einkommen – keineswegs aussichtslos
Wer einen Kredit ohne Einkommen beantragen möchte, wird zunächst an dieser Voraussetzung scheitern: Denn ohne eigenes Einkommen erscheint die Rückzahlung unmöglich. Und auch auf zeitweise Beschäftigungen – wie Semesterferienjobs bei Studenten – wird sich die Bank nicht einlassen, weil das Risiko zu groß ist. Dennoch ist es nicht unmöglich, ein Darlehen zu erhalten. Der Weg führt über eine Bürgschaft, oder zusätzliche Sicherheiten.
Im Rahmen der Bürgschaft kommt auf der Seite des Darlehensschuldners ein weiterer Vertragspartner dazu, der über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und dies nachweisen kann. Dieser verpflichtet sich, für die Darlehensschuld des anderen einzustehen. Die andere Möglichkeit besteht darin, der Bank eine Sicherheit anzubieten, die sie im Falle der Nichtrückzahlung des Darlehensbetrages verwerten (verkaufen) kann. Wer Eigentümer oder Miteigentümer einer Wohnung, eines Hauses, oder eines Grundstückes ist, kann im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten der Bank eintragen lassen, die der Bank das Recht einräumt, gegebenenfalls auf das Eigentum zuzugreifen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Grundeigentum belastungsfrei, oder nicht zu hoch belastet ist. Auch Verpfändungen von Vermögenswerten Gegenständen sind als Sicherheit denkbar – hier sollte man jedoch kompetenten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.

Die Schufa ist immer dabei
Parallel zu alle dem wird die Bank im Rahmen der Schufa-Klausel ermächtigt, bei der Schufa weitere Informationen über das bisherige und auch für die Zukunft erwartete Zahlungsverhalten des Vertragspartners Informationen einzuholen. Fällt die Schufa-Auskunft negativ aus, wird die Bank den Darlehensantrag ablehnen. Wenn sich ein erhöhtes Risiko zeigt, wirkt sich dies in der Regel auf die Vertragsgestaltung aus: Oft wir der Abschluss von Restschuldversicherungen gefordert, um das Risiko der Bank zu minimieren. Und auch der Zinssatz steigt in der Regel mit zunehmendem Risiko – oder auch abnehmender Bonität – das betrifft auch mögliche Bürgen.

Gründliche Vorinformationen sind immer gut
Wer die Chance auf den Abschluss eines Darlehensvertrages erhöhen will, sollte seine tatsächlichen Kosten genau und realistisch einschätzen und die Darlehenssumme eher niedriger ansetzen. Und um von der Schufa-Auskunft nicht überrascht zu werden, macht es Sinn, im Vorfeld einen Auszug anzufordern: Das kann man jedes Jahr einmal kostenlos tun und sollte die Eintragungen auch überprüfen – Anträge auf Löschung zu Unrecht eingetragener Daten, oder solcher, die überholt sind, sind möglich.
Je besser vorbereitet man sich an die Kreditgeberin wendet, desto schneller – und auch oft positiver verläuft der Prüfungsprozess.

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Über den Autor

Egon M
Mein Name ist Egon Meier, ich schreibe hier Artikel die auf meine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen & Versicherungen basieren.