Gebäudeversicherung zur Deckung finanzieller Schäden an einem Wohngebäude

Eine Gebäudeversicherung ist die heute übliche Deckung finanzieller Schäden, die durch bestimmte Einflüsse an einem Wohngebäude entstanden sind. Da hier unterschiedliche Gefahren zusammen in einen entsprechenden Vertrag aufgenommen werden, wird diese Versicherung auch verbundene Gebäudeversicherung genannt. Versichert sind in der Regel das eigentliche das Wohngebäude mit seinen Nebengebäuden.

Leistungen der Gebäudeversicherung

Ist ein Schadensfall eingetreten, so hat die Gebäudeversicherung in der Regel zu leisten, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Dieses könnte durch vorsätzliches Herbeiführen der Schäden oder bei grober Fahrlässigkeit zum Ausschluss der Leistungen führen.

Sind keine rechtlichen Bedenken vorhanden, erfolgt die Leistung der Versicherung zum Beispiel bei

  • Feuerschaden
  • Wasserschaden
  • Sturmschaden (ab Windstärke 8 )
  • Hagelschaden
  • Blitzschlag

Dazu werden oftmals auch Leistungen angeboten, die bei Eintritt so genannter Elementarschäden infrage kommen. Dieser Zusatz ist jedoch nur regional bedingt in die Verträge aufzunehmen, da Schäden, verursacht durch Erdbeben oder Hochwasser, lediglich regional begrenzt eintreten.

Natürlich gibt es erhebliche preisliche Differenzen, die als Beiträge für eine Gebäudeversicherung zu zahlen sind. Daher sollten stets entsprechende Vergleiche vorgenommen werden. Auf verschiedenen Seiten im Internetbesitzt man explizit genau die Möglichkeit, die im Preis – Leistungsverhältnis optimale Versicherung für sich individuell herauszufiltern. Denn auch hier gilt der Leitgedanke: Die richtige Vorbereitung ist alles. Wer sich also eingehend mit diesem Thema auseinandersetzen will, sollte auf jeden Fall einen sorgfältigen Preisvergleich vornehmen. Die richtige Wahl der Versicherungsgesellschaft erspart durchaus einige Hundert Euro. Warum also Geld verschenken?

Berechnungsgrundlagen

Die Höhe der Gebäudeversicherung eines Objektes hängt  im Großen und Ganzen von dem veranschlagten Wideraufbauwert ab. Somit erfolgt im Schadensfall die Leistung seitens der Versicherung, die benötigt würde, um ein gleichwertiges Haus (Eigentumswohnung) neu zu errichten. Dazu wurde ein einheitliches Berechnungsverfahren eingeführt, mit dem der Wert des Hauses bestimmt wird.

Erforderliche Angaben: Gebäudetyp, Bauausführung, qm Wohnfläche und mögliche Garagen.

Daraus wird der so genannte Wert 1914 (fiktiver Wert des Hauses zu der Zeit in Goldmark) errechnet. Diese Jahreszahl wurde gewählt, da zu der Zeit die Preise als äußerst stabil galten. Diesen Wert multipliziert man mit dem aktuellen Baupreisindex, der vom statistischen Bundesamt halbjährlich neu berechnet wird. (aktuell 1230,4) Daraus ergibt sich der Wiederaufbauwert.

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Über den Autor

Egon M
Mein Name ist Egon Meier, ich schreibe hier Artikel die auf meine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen & Versicherungen basieren.