Anspruch auf Trennungsunterhalt

Dieser Beitrag behandelt das Thema Trennungsunterhalt. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich während der Trennungsphase. Rechtlich besteht die Ehe bis zum endgültigen rechtskräftigen Scheidungsurteil fort und die jeweiligen Eheleute sind verpflichtet bei entsprechenden Vermögensverhältnissen sich gegenseitig Unterhalt zu leisten.

Anspruch auf Trennungsunterhalt hat nur derjenige Ehepartner, bei dem auch tatsächlich eine Bedürftigkeit vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Person nicht in der Lage ist mit seinen laufenden Einnahmen wie Lohn, Gehalt oder Miete seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Oft ist dies bei Ehefrauen der Fall, die wegen der Kindererziehung in den vergangenen Jahren keinen eigenen Beruf mehr nachgehen konnten.

Geht ein Unterhaltsberechtigter jedoch noch seinen Beruft nach, so sind alle seine Einkünfte auf eventuelle Unterhaltsleistungen direkt anzurechnen. Der Berechtigte ist außerdem verpflichtet die Höhe des möglichen Unterhalts so gering wie nur möglich zu halten. Das geht sogar so weit, das Einkünfte herangezogen werden, die nicht tatsächlich vorliegen, sondern aber durchaus mit entsprechendem Einsatz erzielt werden könnten. Ferner muss der Unterhaltsberechtigte zumutbare Arbeit annehmen um seine Einnahmen zu steigern.

Bei dem Thema inwieweit sich ein eventuell Unterhaltsberechtigter selbst um seinen Lebensunterhalt bemühen muss, gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen und somit auch Streitpunkte. Im wesentlichen kommt es dabei darauf an wie dauerhaft der Unterhaltsberechtigte während der Ehe schon im Beruf tätig war, wie das Alter der Eheleute ist, ob Kinder noch Betreuung benötigen, welche Vermögensverhältnisse vorliegen und wie lange eine Ehe schon geführt wurde.

Die Berechtigung Trennungsunterhalt zu beziehen wird in jedem Fall einzeln geprüft. In der Praxis ist es jedoch meistens so, das im ersten Jahr nach der Trennung noch keine sofortige Verpflichtung zu einer Arbeitsaufnahme besteht, da diese Zeit benötigt wird um sich auf die neue Lebensphase einzustellen.

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Über den Autor

Egon M
Mein Name ist Egon Meier, ich schreibe hier Artikel die auf meine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen & Versicherungen basieren.