Ein Brief vom Gericht oder von der Bußgeldstelle kann die Haushaltsplanung schlagartig verändern. Doch welcher Betrag kommt tatsächlich auf Sie zu? Die Summe im Schreiben ist nicht immer die gesamte finanzielle Belastung. Entscheidend ist zunächst, ob es um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit geht. Danach lohnt sich ein Blick auf mögliche Zusatzkosten, Zahlungsfristen und Folgen über das Verfahren hinaus.
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt: Neben der Schwere der Tat beeinflussen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Höhe. Bußgelder werden nach anderen Regeln bemessen; für bestimmte Verstöße, insbesondere im Straßenverkehr, gibt es Katalogwerte. Zu beiden Verfahren können weitere Kosten hinzukommen. Prüfen Sie deshalb Sanktion, Gebühren und mögliche Folgewirkungen getrennt.
Geldstrafe oder Bußgeld – wo liegt der Unterschied?
Eine Geldstrafe folgt auf eine Straftat, ein Bußgeld auf eine Ordnungswidrigkeit. Für Kosten und mögliche Folgen ist diese Trennung wichtig.
Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion. Sie kann durch ein Urteil oder einen Strafbefehl festgesetzt werden und wird in Tagessätzen angegeben. Ein Bußgeld – rechtlich meist Geldbuße genannt – betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit. Den Bußgeldbescheid erlässt zunächst eine Verwaltungsbehörde. Mit einem Bußgeld allein werden Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt.
Auch die Berechnung unterscheidet sich. Bei Geldstrafen legt das Gericht die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Für Geldbußen gelten die Maßstäbe des jeweiligen Rechtsgebiets. Im Straßenverkehr bieten Katalogwerte eine wichtige Orientierung, doch nicht jede Ordnungswidrigkeit hat einen einheitlichen Festbetrag. Lesen Sie im Schreiben daher zuerst, welche Art von Verfahren vorliegt: Davon hängen die Berechnung, der mögliche Rechtsbehelf und weitere Folgen ab.
So funktioniert das Tagessatzsystem
Die Geldstrafe ergibt sich aus Anzahl mal Höhe der Tagessätze. Die Zahl betrifft die Tat, die Höhe vor allem Ihre wirtschaftliche Lage.
Nach § 40 des Strafgesetzbuchs bestimmt das Gericht bei einer Geldstrafe zwei Größen. Die Anzahl der Tagessätze bildet die Bewertung der Tat und der Schuld ab. Für die Höhe eines einzelnen Tagessatzes berücksichtigt es die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Als Ausgangspunkt dient in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen pro Tag. Auch Unterhaltspflichten und das zum Leben unerlässliche Minimum können bei der Bemessung bedeutsam sein.
Ein rein rechnerisches Beispiel: Bei 20 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro ergibt sich eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Ändert sich die Tagessatzhöhe auf 30 Euro, beträgt das Ergebnis bei gleicher Anzahl 600 Euro. Das ist keine Vorhersage für einen konkreten Fall, sondern zeigt, warum beide Angaben im Strafbefehl wichtig sind. Liegen dem Gericht keine ausreichenden Informationen zu den Einkünften vor, darf es die Grundlagen für die Tagessatzhöhe schätzen. Wenn Ihre tatsächlichen Verhältnisse erheblich von der Annahme abweichen, sollten Sie die Berechnung prüfen.
Welche Kosten zusätzlich entstehen können
Zur Sanktion können Gebühren und Auslagen des Verfahrens sowie eigene Anwaltskosten hinzukommen. Welche Posten anfallen, hängt vom Verlauf ab.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung trägt die verurteilte Person grundsätzlich die Kosten des Verfahrens. Dazu gehören gerichtliche Gebühren und Auslagen. Wurde beispielsweise ein Gutachten benötigt, können auch dadurch Kosten entstehen. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch, kommen deren Kosten als eigener Posten hinzu. Welche Summe am Ende zu zahlen ist, hängt unter anderem davon ab, welche Schritte im Verfahren tatsächlich stattgefunden haben und wie es ausgeht.
Auch ein Bußgeldbescheid kann mehr enthalten als die eigentliche Geldbuße. Verwaltungsgebühren und Auslagen etwa für die Zustellung werden gesondert ausgewiesen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Bußgeldbetrag mit einem Katalogwert, sondern lesen Sie die gesamte Kostenaufstellung. Für Ihre Finanzplanung ist die Trennung hilfreich: Der Betrag der Sanktion, die Verfahrenskosten und gegebenenfalls die Kosten für rechtliche Unterstützung sind unterschiedliche Positionen.
Vorstrafe, Führungszeugnis und mögliche Folgen für Job und Kredit
Eine strafrechtliche Verurteilung und ein sichtbarer Eintrag im Führungszeugnis sind nicht dasselbe. Berufliche oder finanzielle Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Das bedeutet aber nicht, dass sie stets im gewöhnlichen Führungszeugnis erscheint. Nach § 32 des Bundeszentralregistergesetzes werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen – insbesondere, wenn keine weitere Strafe im Register eingetragen ist. Eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen erscheint dagegen grundsätzlich darin. Bei einer Verfahrenseinstellung liegt keine entsprechende Verurteilung vor.
Für den Beruf ist wichtig, ob ein Führungszeugnis verlangt wird und welche Anforderungen für die konkrete Tätigkeit gelten. Ein Eintrag kann bei Bewerbungen relevant sein, führt aber nicht automatisch zum Verlust eines Arbeitsplatzes. Ebenso wenig wird aus jeder Geldstrafe unmittelbar ein schlechterer Kreditwert. Finanzielle Folgen können sich dennoch mittelbar ergeben: etwa wenn Verfahrenskosten das verfügbare Einkommen belasten oder sich die berufliche Situation verändert. Pauschale Aussagen über einen Kreditantrag oder eine bestimmte Stelle wären deshalb irreführend.
Ratenzahlung, Stundung und was passiert, wenn man nicht zahlen kann
Ist die sofortige Zahlung einer Geldstrafe unzumutbar, kommen Zahlungsfrist oder Raten in Betracht. Schweigen bei Geldproblemen hilft nicht.
Eine Geldstrafe muss nicht in jedem Fall auf einmal gezahlt werden. Ist Ihnen die sofortige Zahlung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, kann eine Zahlungsfrist oder Zahlung in Teilbeträgen bewilligt werden. Ist die Entscheidung bereits rechtskräftig, können Sie sich wegen einer Zahlungserleichterung an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden; bei Geldstrafen ist das regelmäßig die Staatsanwaltschaft. Hilfreich sind nachvollziehbare Angaben zu Einkommen, laufenden Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen. Raten sollten so bemessen sein, dass Sie sie voraussichtlich einhalten können.
Bleibt eine Geldstrafe uneinbringlich, kann an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe treten. Dabei entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist keine zusätzliche Geldforderung, aber eine ernsthafte Folge ausbleibender Zahlung. Wer merkt, dass eine Rate nicht geleistet werden kann, sollte deshalb frühzeitig reagieren, statt Mahnungen abzuwarten. Für eine Geldbuße gelten eigene Regeln zu Zahlungserleichterungen; übertragen Sie eine Vereinbarung zur Geldstrafe nicht einfach auf einen Bußgeldbescheid.
Wann sich eine rechtliche Prüfung lohnt
Bei unklaren Vorwürfen, einer fraglichen Tagessatzhöhe oder hohen Folgekosten kann eine Prüfung sinnvoll sein. Beachten Sie vor allem die Zustellung.
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Auch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Maßgeblich ist also nicht das Datum, an dem das Schreiben erstellt wurde. Notieren Sie, wann es zugestellt wurde, und bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Ein Einspruch sollte nicht allein deshalb eingelegt werden, weil die Summe unangenehm ist: Entscheidend ist, ob der Vorwurf, die Berechnung oder andere Punkte des Bescheids überprüft werden sollen.
Eine Prüfung kann besonders dann helfen, wenn im Strafbefehl Einkünfte geschätzt wurden oder Sie die Auswirkungen einer Verurteilung auf Ihre berufliche Situation einschätzen müssen. Wer eine Fachanwältin für Strafrecht in Rosenheim sucht, findet bei der Anwaltskanzlei Sachse & Sachse Unterstützung bei der Prüfung, ob sich ein Einspruch im konkreten Fall lohnt. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Inhalt des Schreibens und den verfügbaren Unterlagen ab. Warten Sie mit einer Prüfung nicht bis kurz vor Fristablauf.
Häufige Fragen
Für die erste Einordnung sind drei Dinge entscheidend: Was steht im Bescheid, welche Kosten kommen hinzu und bis wann können Sie reagieren?
Ist ein Bußgeld dasselbe wie eine Geldstrafe?
Nein. Eine Geldstrafe setzt eine strafrechtliche Verurteilung voraus und wird in Tagessätzen bemessen. Ein Bußgeld betrifft eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb unterscheiden sich auch mögliche Registerfolgen und die Regeln des Verfahrens.
Wie berechne ich die Gesamthöhe einer Geldstrafe?
Multiplizieren Sie die im Schreiben genannte Anzahl der Tagessätze mit der Höhe eines Tagessatzes. Prüfen Sie zusätzlich, ob Verfahrenskosten ausgewiesen sind oder noch eigene Anwaltskosten anfallen.
Steht jede Geldstrafe im Führungszeugnis?
Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen erscheint eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis. Eine weitere eingetragene Strafe kann diese Beurteilung allerdings verändern.
Kann ich eine Geldstrafe in Raten zahlen?
Ja, eine Zahlung in Teilbeträgen ist möglich, wenn Ihnen die sofortige Zahlung nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und legen Sie Ihre finanzielle Lage nachvollziehbar dar.
Wie lange habe ich für einen Einspruch Zeit?
Sowohl beim Strafbefehl als auch beim Bußgeldbescheid sind es grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Prüfen Sie das Zustelldatum sofort; die Frist beginnt nicht erst, wenn Sie Zeit finden, das Schreiben ausführlich zu lesen.
Fazit
Wer ein amtliches Schreiben erhält, sollte Sanktion und Zusatzkosten getrennt betrachten, die Zustellung festhalten und Zahlungsprobleme früh ansprechen.
Ob Geldstrafe oder Bußgeld: Der genannte Betrag ist nur ein Teil der finanziellen Einordnung. Verfahrenskosten, die eigene wirtschaftliche Lage und mögliche Folgen einer Verurteilung verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit. Lesen Sie den Bescheid vollständig, behalten Sie die Einspruchsfrist im Blick und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Zahlungserleichterung. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche oder finanzielle Beratung im Einzelfall.
