Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für alle

Die wenigsten Arbeitnehmer sind heutzutage noch in der Lage den immensen Anforderungen des Berufslebens bis zum Renteneintritt stand zu halten. Gerade in Berufen mit starken körperlichen, geistigen oder seelischen Belastungen, scheidet ein Großteil vorzeitig aus. Zu den häufigsten Ursachen für die so genannte Berufsunfähigkeit, zählen Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates.

Den Betroffenen bleibt im Ernstfall nur die schmale Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, sie reicht aber nicht aus, um einen durchschnittlichen Lebensstandard zu halten, es kommt unweigerlich zum sozialen Abstieg. Die meisten Arbeitnehmer schließen deshalb eine private Berufsunfähigkeitsrente ab, die im Leistungsfall die Deckungslücke durch eine monatliche BU-Rente schließt.

Die enorme Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung für die eigene soziale Absicherung Dienstunfähigkeit hat sich mittlerweile herum gesprochen, viele Beamte vertrauen aber nach wie vor auf die Fürsorge durch ihren Dienstherren.

Der Staat bietet seinen Beamten aber keine ausreichende Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit. Betroffene Beamte auf Lebenszeit, erhalten nach einer bestimmten Wartezeit ein Ruhegehalt, das in etwa der Hälfte ihres letzten Bruttoverdienstes entspricht. Damit lässt sich in der Regel weder eine Familie ernähren noch ein Haus abbezahlen.

Beamte auf Probe oder auf Widerruf, gehen bei einer plötzlichen Dienstunfähigkeit sogar völlig leer aus, für sie ist eine private Dienstunfähigkeits Versicherung praktisch unverzichtbar.

Hierbei gilt es unbedingt das Kleingedruckte zu beachten, längst nicht jeder als dienstunfähig anerkannte Beamte gilt auch nach den Bestimmungen der BU-Versicherung als berufsunfähig. Für letztere Einstufung gelten häufig strengere Maßstäbe. Empfehlenswerte Policen für Beamten enthalten eine Dienstunfähigkeitsklausel. Danach wird die Entscheidung des Dienstherren ohne weitere medizinische Prüfung akzeptiert und die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Diese, für die Versicherten günstige Klausel, gibt es auch in abgeschwächter Form. Danach wird die Dienstunfähigkeit zwar grundsätzlich als Berufsunfähigkeit anerkannt, die Versicherung behält sich aber das Recht der Überprüfung vor.

Grundsätzlich sollte jeder Erwerbstätige, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Beamter, eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Nur die private Vorsorge garantiert im Ernstfall das finanzielle Auskommen. Die staatlichen Sicherungssysteme können das nur unzureichend leisten.

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Über den Autor

Egon M
Mein Name ist Egon Meier, ich schreibe hier Artikel die auf meine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen & Versicherungen basieren.