Berufshaftpflicht: Sicherheit für Start-Ups und Unternehmen

Erfolg mit dem eigenen Unternehmen – für viele Existenzgründer ein Traum, der leider unerfüllt bleibt. Die falsche Geschäftsidee, ein Mangel an Kompetenz und betriebswirtschaftlichem Know-how oder einfach eine zu starke Konkurrenz – es gibt viele Gründe für das Scheitern. Selten auf der Liste hat man aber das Fehlen einer Versicherung. Dabei ist es gerade die Berufshaftpflicht, welche den Erfolg eines Start-Ups sichern kann.

Berufshaftpflicht: Erfolge absichern, Krisen vorbeugen
Was hat die Berufshaftpflichtversicherung aber mit dem Scheitern einer Existenzgründung zu tun? Viele Jungunternehmer schätzen die Gefahr von Schadensfällen falsch ein. Dabei weisen Gründungs- und Unternehmensberater immer wieder darauf hin, dass gerade Schadenersatzansprüche schnell in den sechsstelligen Bereich gehen können.

Denn in Deutschland kann ein Unternehmen für entstandene Personen- oder Sachschäden in gleicher Weise verantwortlich gemacht werden wie Privatpersonen. Beispiele wären etwa Planungsfehler eines Architekten, die eine Schadenssumme von 150.000 Euro nach sich ziehen oder ein Wohnhausbrand durch unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten.

In beiden Fällen kann der Schadenersatz, den Dritte gegen das Unternehmen geltend machen, schnell Größenordnungen annehmen, welche in die Insolvenz führen. Damit nicht genug: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Unternehmen ohne Haftungsbeschränkung müssen im schlimmsten Fall mit ihrem Privatvermögen haften. Sicherheit in diesem Zusammenhang entsteht nur über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflicht. Letztere schützt das Unternehmen, den Inhaber und die Mitarbeiter vor Regressansprüchen, die aus den Besonderheiten des jeweiligen Berufs/der Branche entstehen können.

Gleichzeitig hat die Berufshaftpflicht eine weitere Funktion. Jeder Schadensfall wird bezüglich der Anspruchsgrundlage geprüft, reguliert werden nur berechtigte Forderungen. Unberechtigt erhobene Schadenersatzansprüche weist die Berufshaftpflichtversicherung ab, sie erfüllt eine passive Rechtsschutzfunktion. Unterm Strich trägt sie damit dazu bei, den unternehmerischen Erfolg zu sichern und hat einen nachhaltigen Werterhalteffekt.

Tipp: Für einige Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht sogar explizit vorgesehen. Ein Beispiel wären Architekten. Eine Unterlassung wäre in diesem Fall unter anderem ein Verstoß gegen berufsständische Verordnungen und könnte im schlimmsten Fall sogar mit einem Bußgeld belegt sein.

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Über den Autor

Egon M
Mein Name ist Egon Meier, ich schreibe hier Artikel die auf meine 20 jährige Berufserfahrung im Bereich Finanzen & Versicherungen basieren.